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   BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10   

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BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10 (https://dejure.org/2011,1875)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2011 - I ZR 113/10 (https://dejure.org/2011,1875)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - I ZR 113/10 (https://dejure.org/2011,1875)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • lexetius.com

    Zertifizierter Testamentsvollstrecker

    UWG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, §§ 3, 4 Nr. 11; BRAO § 43b; BORA § 6

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Zertifizierter Testamentsvollstrecker - Der Verkehr erwartet von einem Rechtsanwalt, der sich als "zertifizierter Testamentsvollstrecker" bezeichnet, dass er nicht nur über besondere Kenntnisse, sondern auch über praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Zertifizierter Testamentsvollstrecker

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 3 UWG, § 43b BRAO, § 6 RABerufsO
    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Bezeichnung eines Rechtsanwalts - Zertifizierter Testamentsvollstrecker

  • IWW
  • JurPC

    Zertifizierter Testamentsvollstrecker

  • Wolters Kluwer

    Verfügen eines sich selbst als "zertifizierter Testamentsvollstrecker" bezeichnenden Rechtsanwalts über praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung

  • info-it-recht.de
  • Anwaltsblatt

    § 5 UWG 2004, § 43 BRAO
    Private dürfen Anwälte zertifizieren - ohne Praxisfälle geht es aber nicht

  • Anwaltsblatt

    § 5 UWG 2004, § 43 BRAO
    Private dürfen Anwälte zertifizieren - ohne Praxisfälle geht es aber nicht

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Bezeichnung eines Rechtsanwalts - Zertifizierter Testamentsvollstrecker

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Bezeichnung eines Rechtsanwalts - Zertifizierter Testamentsvollstrecker

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 5; UWG § 3; UWG § 4; BRAO § 43 b; BORA § 6
    Unzulässige Werbung mit dem Zusatz "zertifizierter Testamentsvollstrecker"

  • BRAK-Mitteilungen

    Werbung mit der Bezeichnung "zertifizierter Testamentsvollstrecker"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfügen eines sich selbst als "zertifizierter Testamentsvollstrecker" bezeichnenden Rechtsanwalts über praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung

  • rechtsportal.de

    Verfügen eines sich selbst als "zertifizierter Testamentsvollstrecker" bezeichnenden Rechtsanwalts über praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zertifizierter Testamentsvollstrecker

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Zertifizierter Testamentsvollstrecker": Praktische Erfahrung?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bezeichnung ?zertifizierter Testamentsvollstrecker?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Verwendung der Bezeichnung "zertifizierter Testamentsvollstrecker"

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3; 5 UWG
    Die Selbstbezeichnung eines Rechtsanwalts als "Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)” ist nicht notwendigerweise wettbewerbswidrig

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Werbung mit der Bezeichnung "zertifizierter Testamentsvollstrecker" durch einen Rechtsanwalt nicht grundsätzlich irreführend

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zertifizierter Testamentsvollstrecker

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anwalt ohne einschlägige Praxiserfahrung kein "zertifizierter Testamentsvollstrecker"

  • lto.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zu Zusatzbezeichnungen für Anwälte - Zwei Fälle machen noch keinen "zertifizierten Testamentsvollstrecker"

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Verwendung der Bezeichnung "zertifizierter Testamentsvollstrecker"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Zertifizierter Testamentsvollstrecker" - Wenn ein Rechtsanwalt sich so nennt, muss er über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen verfügen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Verwendung der Bezeichnung "zertifizierter Testamentsvollstrecker"

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verwendung der Bezeichnung "zertifizierter Testamentsvollstrecker"

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Zertifizierter Testamentsvollstrecker

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Zertifizierter Testamentsvollstrecker" nicht irreführend

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Zur Voraussetzung der besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse eines Rechtsanwalts als "zertifizierter Testamentsvollstrecker"

  • vsw.info PDF, S. 4 (Leitsatz)

    Zertifizierter Testamentsvollstrecker

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung Zertifizierter Testamentsvollstrecker nicht grundsätzlich wettbewerbswidrig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zertifizierter Testamentsvollstrecker muss praktische Erfahrung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung haben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verwendung der Bezeichnung "zertifizierter Testamentsvollstrecker" durch einen Rechtsanwalt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verwendung der Bezeichnung "zertifizierter Testamentsvollstrecker"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwendung der Bezeichnung "zertifizierter Testamentsvollstrecker"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwendung der Bezeichnung "zertifizierter Testamentsvollstrecker"

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    "Testamentsvollstrecker" verstößt nicht gegen Berufsrecht

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zu Zusatzbezeichnungen für Anwälte - Zwei Fälle machen noch keinen "zertifizierten Testamentsvollstrecker"

  • agt-ev.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Zertifizierungsentscheidung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 235
  • MDR 2012, 176
  • GRUR 2012, 215
  • FamRZ 2012, 218
  • VersR 2012, 254
  • WM 2012, 763
  • MIR 2011, Dok. 092
  • DB 2011, 16
  • DB 2011, 2911
  • AnwBl 2012, 93
  • AnwBl Online 2012, 4
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10
    a) Das Berufungsgericht hat bei der Feststellung der Verkehrsauffassung zutreffend und von der Revision unbeanstandet auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Lesers der Werbung abgestellt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01, BGHZ 156, 250, 252 - Marktführerschaft).

    Gehören die entscheidenden Richter - wie im Streitfall - selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen, bedarf es im Allgemeinen keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens, um das Verständnis des Verkehrs zu ermitteln (BGHZ 156, 250, 255 - Marktführerschaft, mwN).

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 77/07

    EKW-Steuerberater

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10
    Sie verletzt das Sachlichkeitsgebot und ist daher auch gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 43b BRAO, § 6 BORA unlauter (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2009  I ZR 77/07, GRUR 2010, 349 Rn. 40 = WRP 2010, 518  EKW-Steuerberater).

    Ein auf einen solchen Verstoß gestütztes Unterlassungsgebot stellt keinen unzulässigen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Berufsausübungsfreiheit des Beklagten (Art. 12 Abs. 1 GG) dar (vgl. BVerfG, WRP 2001, 1284, 1285  Anwaltswerbung im Internet; GRUR 2003, 965, 966  Anwaltswerbung mit Sporterfolgen; BGH, GRUR 2010, 349  EKW-Steuerberater).

  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05

    LOTTOCARD

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10
    Diese im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegende Feststellung des Berufungsgerichts zur Verkehrsauffassung ist nur darauf hin vom Revisionsgericht überprüfbar, ob das Berufungsgericht bei seiner Würdigung gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1999 - I ZR 83/97, GRUR 1999, 1097, 1099 = WRP 1999, 1133 - Preissturz ohne Ende; Urteil vom 24. Oktober 2002 - I ZR 100/00, GRUR 2003, 361, 362 = WRP 2003, 1224 - Sparvorwahl; Urteil vom 10. April 2008 - I ZR 167/05, GRUR 2009, 60 Rn. 25 = WRP 2008, 1544 - LOTTOCARD).
  • BVerfG, 04.08.2003 - 1 BvR 2108/02

    Werbung einer Rechtsanwältin mit sportlichen Erfolgen

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10
    Ein auf einen solchen Verstoß gestütztes Unterlassungsgebot stellt keinen unzulässigen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Berufsausübungsfreiheit des Beklagten (Art. 12 Abs. 1 GG) dar (vgl. BVerfG, WRP 2001, 1284, 1285  Anwaltswerbung im Internet; GRUR 2003, 965, 966  Anwaltswerbung mit Sporterfolgen; BGH, GRUR 2010, 349  EKW-Steuerberater).
  • BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00

    Zum anwaltlichen Werberecht

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10
    Ein auf einen solchen Verstoß gestütztes Unterlassungsgebot stellt keinen unzulässigen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Berufsausübungsfreiheit des Beklagten (Art. 12 Abs. 1 GG) dar (vgl. BVerfG, WRP 2001, 1284, 1285  Anwaltswerbung im Internet; GRUR 2003, 965, 966  Anwaltswerbung mit Sporterfolgen; BGH, GRUR 2010, 349  EKW-Steuerberater).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 100/00

    Sparvorwahl

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10
    Diese im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegende Feststellung des Berufungsgerichts zur Verkehrsauffassung ist nur darauf hin vom Revisionsgericht überprüfbar, ob das Berufungsgericht bei seiner Würdigung gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1999 - I ZR 83/97, GRUR 1999, 1097, 1099 = WRP 1999, 1133 - Preissturz ohne Ende; Urteil vom 24. Oktober 2002 - I ZR 100/00, GRUR 2003, 361, 362 = WRP 2003, 1224 - Sparvorwahl; Urteil vom 10. April 2008 - I ZR 167/05, GRUR 2009, 60 Rn. 25 = WRP 2008, 1544 - LOTTOCARD).
  • OLG Nürnberg, 28.05.2010 - 3 U 318/10

    Wettbewerbswidrige Anwaltswerbung: Werbung mit der Bezeichnung "Zertifizierter

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10
    Das Berufungsgericht hat der in erster Instanz erfolglosen Klage stattgegeben (OLG Nürnberg, GRUR-RR 2011, 12).
  • BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 52/01

    Zulässigkeit der Bezeichnung als Mediator

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10
    bb) Ohne Erfolg beruft sich die Revision darauf, dass der Bundesgerichtshof die von einem Rechtsanwalt im Briefkopf geführte Zusatzbezeichnung "Mediator" nicht beanstandet hat, wenn der betreffende Anwalt durch eine geregelte Ausbildung nachweisen kann, die Grundsätze der Mediation zu beherrschen (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2002 - AnwZ (B) 52/01, NJW 2002, 2948).
  • BGH, 15.04.1999 - I ZR 83/97

    Preissturz ohne Ende - Vorbeugender Unterlassungsanspruch;

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10
    Diese im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegende Feststellung des Berufungsgerichts zur Verkehrsauffassung ist nur darauf hin vom Revisionsgericht überprüfbar, ob das Berufungsgericht bei seiner Würdigung gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1999 - I ZR 83/97, GRUR 1999, 1097, 1099 = WRP 1999, 1133 - Preissturz ohne Ende; Urteil vom 24. Oktober 2002 - I ZR 100/00, GRUR 2003, 361, 362 = WRP 2003, 1224 - Sparvorwahl; Urteil vom 10. April 2008 - I ZR 167/05, GRUR 2009, 60 Rn. 25 = WRP 2008, 1544 - LOTTOCARD).
  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 66/92

    Kanzleieröffnungsanzeige - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10
    Zum einen hat der Gesetzgeber mit der Einführung der Fachanwaltsbezeichnungen keine abschließende Regelung des Werberechts der Rechtsanwaltschaft getroffen (BGH, Urteil vom 16. Juni 1994  I ZR 66/92, GRUR 1995, 422, 423  Kanzleieröffnungsanzeige).
  • AGH Niedersachsen, 12.01.2009 - AGH 23/08

    Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Sie kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht bei seiner Würdigung gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 113/10, GRUR 2012, 215 Rn. 13 = WRP 2012, 75 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker; Urteil vom 6. November 2014 - I ZR 104/12, GRUR 2014, 88 Rn. 31 = WRP 2014, 57 - Vermittlung von Netto-Policen; Urteil vom 24. Juli 2014 - I ZR 53/13, GRUR 2015, 286 Rn. 14 = WRP 2015, 340 - Spezialist für Familienrecht).

    Es ist ein Zeichen dafür, dass ein neutraler Dritter mit entsprechender Kompetenz die beworbene Ware nach objektiven und aussagekräftigen Kriterien geprüft hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 1990 - I ZR 10/89, GRUR 1991, 552, 554 = WRP 1991, 163 - TÜV-Prüfzeichen; BGH, GRUR 2012, 215 Rn. 12 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker; Weidert in Harte/Henning aaO § 5 C Rn. 235 und 260; MünchKomm.UWG/Alexander aaO § 3 Abs. 3 Nr. 2 Rn. 15 f.).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Gehören die entscheidenden Richter - wie im Streitfall - selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen, bedarf es im Allgemeinen keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens, um das Verständnis des Verkehrs zu ermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01, BGHZ 156, 250, 255 - Marktführerschaft; Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 113/10, GRUR 2012, 215 Rn. 16 = WRP 2012, 75 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker).

    Diese im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegende Beurteilung des Berufungsgerichts zur Verkehrsauffassung ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin zu überprüfen, ob das Berufungsgericht bei seiner Würdigung gegen die Denkgesetze oder gegen Erfahrungssätze verstoßen oder aber wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH, GRUR 2012, 215 Rn. 13 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker).

    Es kann dabei offenbleiben, ob sich die Verbraucher - wenn ihnen entsprechende Hinweise für landwirtschaftlich erzeugte Produkte begegnen - im Hinblick darauf, dass sie in der Regel über keine detaillierte Kenntnis der EG-Öko-Verordnung und der Kennzeichnung entsprechender Erzeugnisse verfügen, überhaupt Gedanken darüber machen, ob es sich um eine staatlich geregelte und überwachte oder um eine von einem Verband organisierte Zertifizierung handelt (vgl. zum Begriff der Zertifizierung vgl. BGH, GRUR 2012, 215 Rn. 12 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker).

    Solange die Zertifizierung durch einen Verband nach sinnvollen und angemessenen Kriterien erfolgt (BGH, GRUR 2012, 215 Rn. 13 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker) und das fragliche Produkt die in einem solchen Verfahren verliehene Bezeichnung zu Recht führt, handelt es sich um eine objektiv zutreffende Angabe.

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

    Vielmehr führt die Zugehörigkeit der Tatrichter zum für die Beurteilung maßgeblichen Verkehrskreis lediglich dazu, dass es im Allgemeinen keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses bedarf (vgl. BGHZ 156, 250, 255 - Marktführerschaft; BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 113/10, GRUR 2012, 215 Rn. 14 = WRP 2012, 75 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker; Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11, BGHZ 194, 314 Rn. 32 - Biomineralwasser).
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